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Ausserordentliche Lage – Ausserordentliche Finanzierung

Oberst i Gst Michele Moor, Präsident SOG

Die sicherheitspolitische Lage Europas hat sich grundlegend verändert. Traditioneller Krieg, hybride Konfliktführung, Cyberangriffe und Desinformation sind keine abstrakten Szenarien mehr. Gleichzeitig steht die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung zunehmend unter Druck. Viele europäische Staaten bauen deshalb ihre Verteidigungsfähigkeit rasch aus. Auch die Schweiz muss sich dieser neuen Realität stellen.

Die Konsequenz ist klar: Eine ausserordentliche sicherheitspolitische Lage verlangt ausserordentliche Anstrengungen und die Bereitschaft, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

Die Schweiz ist bereits heute mit hybrider Konfliktführung konfrontiert. Cyberangriffe, Desinformation und Einflussnahme können Staat, Wirtschaft und Gesellschaft treffen, ohne dass ein klassischer militärischer Angriff stattfindet. Gleichzeitig gehören Angriffe aus der Distanz mit Flugkörpern oder Drohnen zu den wahrscheinlichsten militärischen Bedrohungen.

Gerade hier bestehen grosse Fähigkeitslücken. Als Folge der Einsparungen vergangener Jahrzehnte verfügt die Armee nicht über genügend Mittel und Systeme, um das Land gegen das heutige Bedrohungsspektrum ausreichend zu schützen.

Das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 ist ein wichtiger Schritt, genügt aber nicht. Zusätzliche Investitionen sind insbesondere in Luftverteidigung, Drohnenabwehr, Sensorik, Führungsfähigkeit und den Schutz vor hybriden Angriffen notwendig.

Sicherheit ist dabei nicht allein Sache der Armee. Nachrichtendienst, Polizei und Grenzschutz, zivile Alarmierung, sichere Kommunikation und widerstandsfähige Krisenstrukturen sind ebenso wichtig. Militärischer Schutz kann nur funktionieren, wenn auch das zivile Sicherheitsdispositiv leistungsfähig ist.

Die Frage lautet deshalb nicht mehr, ob die Schweiz ihre Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit stärken muss, sondern wie schnell dies geschehen kann und wie die notwendigen Investitionen finanziert werden.

Weil im ordentlichen Bundesbudget der erforderliche Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll, schlägt der Bundesrat zusätzliche Einnahmen vor. Nach der Vernehmlassung wurde die ursprünglich geplante Mehrwertsteuererhöhung reduziert.

Der Normalsatz soll befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Der reduzierte Satz bleibt unverändert, womit insbesondere Güter des täglichen Bedarfs geschont werden. Die Erhöhung soll während zwölf Jahren gelten und vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt werden.

Finanziert werden sollen insbesondere 18 Milliarden Franken für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr hybrider Aktivitäten und von Angriffen aus der Distanz sowie für Preissteigerungen im Rüstungsbereich. Hinzukommen könnten 5 Milliarden Franken für ein zweites System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite sowie Mehrkosten von rund 1 Milliarde Franken für Patriot.

Nicht sämtliche zusätzlichen Sicherheitsausgaben sollen jedoch über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Die bereits beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP soll dank verbesserter Bundesfinanzen teilweise über höhere Einnahmen aus der Gewinnsteuer ermöglicht werden. Dafür waren ursprünglich rund 10 Milliarden Franken aus der Mehrwertsteuererhöhung vorgesehen.

Auch der Mehrbedarf von rund 3 Milliarden Franken für zivile Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben soll nicht über die Mehrwertsteuer gedeckt werden. Die Departemente sollen ihn durch Priorisierungen, Einsparungen und Umschichtungen finanzieren.

Damit entsteht ein ausgewogeneres Modell: Die Bevölkerung trägt über die befristete Mehrwertsteuer zum ausserordentlichen militärischen Fähigkeitsaufbau bei. Gleichzeitig bleibt der Bund verpflichtet, bestehende finanzielle Spielräume zu nutzen und Prioritäten zu setzen.

Geld allein genügt jedoch nicht. Auf dem internationalen Rüstungsmarkt ist die Nachfrage stark gestiegen, Produktionskapazitäten sind teilweise über Jahre ausgelastet und Lieferfristen werden länger. Hersteller verlangen zudem substanzielle Anzahlungen, um Kapazitäten und Liefertermine zu reservieren.

Deshalb hält der Bundesrat an einem verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fest. Dieser ermöglicht es, notwendige Anzahlungen rasch zu leisten und Zahlungsspitzen abzufedern. Wer heute zu spät bestellt, riskiert höhere Preise und Verzögerungen von mehreren Jahren.

Wie dringlich die Situation ist, zeigt der Entscheid des Bundesrates vom 19. August 2026. Für zentrale Beschaffungen der Luftverteidigung soll dem Parlament ein Nachtragskredit von 970 Millionen Franken beantragt werden: 250 Millionen für die bodengestützte Luftverteidigung kleinerer Reichweite, 650 Millionen für Systeme mittlerer Reichweite, 60 Millionen für ein teilmobiles Radar und 10 Millionen für die Abwehr von Minidrohnen.

Mit diesen Anzahlungen sollen Produktionskapazitäten und Liefertermine frühzeitig gesichert werden. Möglich wird dies dank besserer Ertragsprognosen des Bundes und höherer Einnahmen aus der Gewinnsteuer. Die Massnahmen sollen bis Anfang 2029 umgesetzt werden.

Die Investitionen sind erheblich. Deshalb braucht es eine kritische Diskussion über Prioritäten, Beschaffungen und Finanzierung. Zusätzliche Mittel müssen zweckgebunden eingesetzt, transparent ausgewiesen und parlamentarisch kontrolliert werden.

Die Debatte über die Kosten darf jedoch die entscheidende Frage nicht verdrängen: Welche Fähigkeiten benötigt die Schweiz, um Bevölkerung, Infrastruktur und Staat in einem verschärften sicherheitspolitischen Umfeld zu schützen?

Als Staat im Herzen Europas darf die Schweiz nicht zu einer sicherheitspolitischen Schwachstelle werden. Neutralität entbindet nicht von der Fähigkeit zur eigenen Verteidigung. Wer seine Sicherheitspolitik eigenständig bestimmen will, muss glaubwürdig in der Lage sein, Territorium, Bevölkerung und kritische Infrastrukturen zu schützen.

Vorgesehen ist, dass die Bevölkerung im Sommer 2027 über die notwendige Verfassungsänderung abstimmen kann. Bei Zustimmung könnte die befristete Mehrwertsteuererhöhung am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Eine ausserordentliche Lage rechtfertigt keine unbegrenzten Ausgaben. Sie verlangt aber, Risiken realistisch einzuschätzen, Prioritäten neu zu setzen und notwendige Fähigkeiten rechtzeitig aufzubauen.

Sicherheit lässt sich im Ernstfall nicht improvisieren. Sie muss vorbereitet, aufgebaut und finanziert werden – bevor sie gebraucht wird: Das Parlament ist im Herbst gefordert.

Ausserordentliche Lage – Ausserordentliche Finanzierung

Oberst i Gst Michele Moor, Präsident SOG

Die sicherheitspolitische Lage Europas hat sich grundlegend verändert. Traditioneller Krieg, hybride Konfliktführung, Cyberangriffe und Desinformation sind keine abstrakten Szenarien mehr. Gleichzeitig steht die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung zunehmend unter Druck. Viele europäische Staaten bauen deshalb ihre Verteidigungsfähigkeit rasch aus. Auch die Schweiz muss sich dieser neuen Realität stellen.

Die Konsequenz ist klar: Eine ausserordentliche sicherheitspolitische Lage verlangt ausserordentliche Anstrengungen und die Bereitschaft, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

Die Schweiz ist bereits heute mit hybrider Konfliktführung konfrontiert. Cyberangriffe, Desinformation und Einflussnahme können Staat, Wirtschaft und Gesellschaft treffen, ohne dass ein klassischer militärischer Angriff stattfindet. Gleichzeitig gehören Angriffe aus der Distanz mit Flugkörpern oder Drohnen zu den wahrscheinlichsten militärischen Bedrohungen.

Gerade hier bestehen grosse Fähigkeitslücken. Als Folge der Einsparungen vergangener Jahrzehnte verfügt die Armee nicht über genügend Mittel und Systeme, um das Land gegen das heutige Bedrohungsspektrum ausreichend zu schützen.

Das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 ist ein wichtiger Schritt, genügt aber nicht. Zusätzliche Investitionen sind insbesondere in Luftverteidigung, Drohnenabwehr, Sensorik, Führungsfähigkeit und den Schutz vor hybriden Angriffen notwendig.

Sicherheit ist dabei nicht allein Sache der Armee. Nachrichtendienst, Polizei und Grenzschutz, zivile Alarmierung, sichere Kommunikation und widerstandsfähige Krisenstrukturen sind ebenso wichtig. Militärischer Schutz kann nur funktionieren, wenn auch das zivile Sicherheitsdispositiv leistungsfähig ist.

Die Frage lautet deshalb nicht mehr, ob die Schweiz ihre Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit stärken muss, sondern wie schnell dies geschehen kann und wie die notwendigen Investitionen finanziert werden.

Weil im ordentlichen Bundesbudget der erforderliche Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll, schlägt der Bundesrat zusätzliche Einnahmen vor. Nach der Vernehmlassung wurde die ursprünglich geplante Mehrwertsteuererhöhung reduziert.

Der Normalsatz soll befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Der reduzierte Satz bleibt unverändert, womit insbesondere Güter des täglichen Bedarfs geschont werden. Die Erhöhung soll während zwölf Jahren gelten und vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt werden.

Finanziert werden sollen insbesondere 18 Milliarden Franken für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr hybrider Aktivitäten und von Angriffen aus der Distanz sowie für Preissteigerungen im Rüstungsbereich. Hinzukommen könnten 5 Milliarden Franken für ein zweites System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite sowie Mehrkosten von rund 1 Milliarde Franken für Patriot.

Nicht sämtliche zusätzlichen Sicherheitsausgaben sollen jedoch über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Die bereits beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP soll dank verbesserter Bundesfinanzen teilweise über höhere Einnahmen aus der Gewinnsteuer ermöglicht werden. Dafür waren ursprünglich rund 10 Milliarden Franken aus der Mehrwertsteuererhöhung vorgesehen.

Auch der Mehrbedarf von rund 3 Milliarden Franken für zivile Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben soll nicht über die Mehrwertsteuer gedeckt werden. Die Departemente sollen ihn durch Priorisierungen, Einsparungen und Umschichtungen finanzieren.

Damit entsteht ein ausgewogeneres Modell: Die Bevölkerung trägt über die befristete Mehrwertsteuer zum ausserordentlichen militärischen Fähigkeitsaufbau bei. Gleichzeitig bleibt der Bund verpflichtet, bestehende finanzielle Spielräume zu nutzen und Prioritäten zu setzen.

Geld allein genügt jedoch nicht. Auf dem internationalen Rüstungsmarkt ist die Nachfrage stark gestiegen, Produktionskapazitäten sind teilweise über Jahre ausgelastet und Lieferfristen werden länger. Hersteller verlangen zudem substanzielle Anzahlungen, um Kapazitäten und Liefertermine zu reservieren.

Deshalb hält der Bundesrat an einem verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fest. Dieser ermöglicht es, notwendige Anzahlungen rasch zu leisten und Zahlungsspitzen abzufedern. Wer heute zu spät bestellt, riskiert höhere Preise und Verzögerungen von mehreren Jahren.

Wie dringlich die Situation ist, zeigt der Entscheid des Bundesrates vom 19. August 2026. Für zentrale Beschaffungen der Luftverteidigung soll dem Parlament ein Nachtragskredit von 970 Millionen Franken beantragt werden: 250 Millionen für die bodengestützte Luftverteidigung kleinerer Reichweite, 650 Millionen für Systeme mittlerer Reichweite, 60 Millionen für ein teilmobiles Radar und 10 Millionen für die Abwehr von Minidrohnen.

Mit diesen Anzahlungen sollen Produktionskapazitäten und Liefertermine frühzeitig gesichert werden. Möglich wird dies dank besserer Ertragsprognosen des Bundes und höherer Einnahmen aus der Gewinnsteuer. Die Massnahmen sollen bis Anfang 2029 umgesetzt werden.

Die Investitionen sind erheblich. Deshalb braucht es eine kritische Diskussion über Prioritäten, Beschaffungen und Finanzierung. Zusätzliche Mittel müssen zweckgebunden eingesetzt, transparent ausgewiesen und parlamentarisch kontrolliert werden.

Die Debatte über die Kosten darf jedoch die entscheidende Frage nicht verdrängen: Welche Fähigkeiten benötigt die Schweiz, um Bevölkerung, Infrastruktur und Staat in einem verschärften sicherheitspolitischen Umfeld zu schützen?

Als Staat im Herzen Europas darf die Schweiz nicht zu einer sicherheitspolitischen Schwachstelle werden. Neutralität entbindet nicht von der Fähigkeit zur eigenen Verteidigung. Wer seine Sicherheitspolitik eigenständig bestimmen will, muss glaubwürdig in der Lage sein, Territorium, Bevölkerung und kritische Infrastrukturen zu schützen.

Vorgesehen ist, dass die Bevölkerung im Sommer 2027 über die notwendige Verfassungsänderung abstimmen kann. Bei Zustimmung könnte die befristete Mehrwertsteuererhöhung am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Eine ausserordentliche Lage rechtfertigt keine unbegrenzten Ausgaben. Sie verlangt aber, Risiken realistisch einzuschätzen, Prioritäten neu zu setzen und notwendige Fähigkeiten rechtzeitig aufzubauen.

Sicherheit lässt sich im Ernstfall nicht improvisieren. Sie muss vorbereitet, aufgebaut und finanziert werden – bevor sie gebraucht wird: Das Parlament ist im Herbst gefordert.

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