Von Oberst Dominik Knill, Präsident SOG. Erschienen in der ASMZ-Ausgabe 11-2021.
Maulkörbe in der Meinungsbildung sind schlecht für unsere Diskussionskultur. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das allen zusteht. In der Schweizer Bundesverfassung ist festgehalten, dass «jede Person das Recht hat, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten».