5 Gedanken zu „Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums: Stellungnahme der Schweizerischen Offiziersgesellschaft“
Robert Wieser
Geschätzte Kameraden
Als Mitglied der OG der Stadt Bern erlaube ich mir, zur Vernehmlassungsantwort der SOG vom 14.9.2018 betr. Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Stellung zu nehmen.
Mit Ihren einleitenden Bemerkungen über die Boden-Luft-Verteidigung, den Aussagen zu den Gegengeschäften, der Erneuerung der Systeme der Bodentruppen sowie der Erhöhung der jährlichen Wachstumsraten bei der Ausgabenobergrenze für die Armee bin ich in jeder Hinsicht einverstanden.
Hingegen kann ich nicht verstehen, weshalb die SOG den vom BR vorgeschlagenen Weg (Planungsbeschluss) unterstützt.
– Weder der BR, noch das VBS, noch die SOG setzen sich mit dem Begriff „grosse Tragweite“ (Art. 28 Abs. 3 ParlG) auseinander. Dieser ist nirgends definiert und wird bei den nächsten grösseren Rüstungsvorhaben (Kampfpanzer/Artillerie) bestimmt wieder zur Diskussion stehen. Dannzumal könnten die Armeegegner dafür plädieren, dass die Vorhaben mit einem Planungsbeschluss (referendumsfähig) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Damit wäre das Rüstungsreferendum de facto eingeführt.
– Weder der BR, noch das VBS, noch die SVP, noch die SOG haben einen „Plan B“ skizziert. Sie alle gehen davon aus, dass das Volk in einer Referendumsabstimmung zum Planungsbeschluss Ja stimmen wird. Man müsse nur mit guten Argumenten überzeugen. Doch, in den Medien werden die Stimmen des VBS, der Milizverbände, der Armeebefürworter usw. nur marginal zu Wort kommen. Hingegen werden die Armeegegner und -kritiker wie gewohnt bevorzugt behandelt. Diese haben für einen Abstimmungskampf genügend Zeit, das nötige Geld und originelle Ideen.
– Geht der Abstimmungskampf verloren, wäre die Armee nicht mehr in der Lage, z.B. grössere internationale Konferenzen in Genf oder Davos autonom zu schützen. Die Schweiz soll die Lufthoheit weiterhin möglichst autonom wahren, das Land, die Bevölkerung und Infrastrukturen schützen sowie die Operationen der Bodentruppen aus der Luft wirksam unterstützen.
– Der BR muss daher dasjenige Vorgehen wählen, das im Vergleich zu seinem momentan beabsichtigten Vorgehen eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit aufweist: Beschaffung durch ordentliche Rüstungsprogramme mittels einfachem Bundesbeschluss, der nicht dem Referendum unterstellt ist.
– Es ist daher zwingend, dass der BR die Projekte NKF und Bodluv im ordentlichen Verfahren und somit im Rahmen der Rüstungsprogramme dem Parlament beantragt.
– Sollte der BR an seinem Vorgehen festhalten und sollte der Planungsbeschluss in der Referendumsabstimmung angenommen werden, muss damit gerechnet werden, dass das Projekt mit einer Volksinitiative bekämpft werden wird. Diese könnte spätestens dann lanciert werden, wenn die Anzahl und der Typ des NKF und die Einzelheiten über das System Bodluv feststehen.
Fazit: Das momentan beabsichtigte Vorgehen weist ein sehr hohes Risikopotenzial auf. Es geht um Alles oder Nichts. Das sollten wir Armeebefürworter unbedingt verhindern. Ich zähle auf Ihre Vernunft.
Kameradschaftliche Grüsse
Robert Wieser, Oberst i Gst a D
Die LUPO 24 ist Ende 2020 voll ausgebaut und steht zur Verfügung,auch wenn ich deren Aufgaben hinterfrage. Kann sein, dass in ein paar Jahren dafür neue Kampfjet’s benötigt werden. Wann und wieviele ist offen. Dazu benötigen wir sicher nicht 8 Miiliarden.
Als Präsident der Vereinigung Berner Division teile ich die Darlegungen von Robert Wieser in jeder Hinsicht und möchte mein Erstaunen über die risiko-vernachlässigende Haltung der SOG ausdrücken.
wir haben uns im Rahmen der Vernehmlassung unmissverständlich für die Beschaffung, jedoch gegen das beabsichtigte Verfahren eines referendumspflichtigen Planungsbeschlusses geäussert.
Mit besten Grüssen
Walter Annasohn, Oberst i Gst a D
Präsident Vereinigung Berner Division
Für welchen Zweck (Ausser Luftpolizei) benötigen wir neue Kampfjet’s ? Wenn die Schweiz angegriffen wird steht Europa im Krieg. Dann ist sowieso alles vorbei.
Geschätzte Kameraden
Als Mitglied der OG der Stadt Bern erlaube ich mir, zur Vernehmlassungsantwort der SOG vom 14.9.2018 betr. Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Stellung zu nehmen.
Mit Ihren einleitenden Bemerkungen über die Boden-Luft-Verteidigung, den Aussagen zu den Gegengeschäften, der Erneuerung der Systeme der Bodentruppen sowie der Erhöhung der jährlichen Wachstumsraten bei der Ausgabenobergrenze für die Armee bin ich in jeder Hinsicht einverstanden.
Hingegen kann ich nicht verstehen, weshalb die SOG den vom BR vorgeschlagenen Weg (Planungsbeschluss) unterstützt.
– Weder der BR, noch das VBS, noch die SOG setzen sich mit dem Begriff „grosse Tragweite“ (Art. 28 Abs. 3 ParlG) auseinander. Dieser ist nirgends definiert und wird bei den nächsten grösseren Rüstungsvorhaben (Kampfpanzer/Artillerie) bestimmt wieder zur Diskussion stehen. Dannzumal könnten die Armeegegner dafür plädieren, dass die Vorhaben mit einem Planungsbeschluss (referendumsfähig) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Damit wäre das Rüstungsreferendum de facto eingeführt.
– Weder der BR, noch das VBS, noch die SVP, noch die SOG haben einen „Plan B“ skizziert. Sie alle gehen davon aus, dass das Volk in einer Referendumsabstimmung zum Planungsbeschluss Ja stimmen wird. Man müsse nur mit guten Argumenten überzeugen. Doch, in den Medien werden die Stimmen des VBS, der Milizverbände, der Armeebefürworter usw. nur marginal zu Wort kommen. Hingegen werden die Armeegegner und -kritiker wie gewohnt bevorzugt behandelt. Diese haben für einen Abstimmungskampf genügend Zeit, das nötige Geld und originelle Ideen.
– Geht der Abstimmungskampf verloren, wäre die Armee nicht mehr in der Lage, z.B. grössere internationale Konferenzen in Genf oder Davos autonom zu schützen. Die Schweiz soll die Lufthoheit weiterhin möglichst autonom wahren, das Land, die Bevölkerung und Infrastrukturen schützen sowie die Operationen der Bodentruppen aus der Luft wirksam unterstützen.
– Der BR muss daher dasjenige Vorgehen wählen, das im Vergleich zu seinem momentan beabsichtigten Vorgehen eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit aufweist: Beschaffung durch ordentliche Rüstungsprogramme mittels einfachem Bundesbeschluss, der nicht dem Referendum unterstellt ist.
– Es ist daher zwingend, dass der BR die Projekte NKF und Bodluv im ordentlichen Verfahren und somit im Rahmen der Rüstungsprogramme dem Parlament beantragt.
– Sollte der BR an seinem Vorgehen festhalten und sollte der Planungsbeschluss in der Referendumsabstimmung angenommen werden, muss damit gerechnet werden, dass das Projekt mit einer Volksinitiative bekämpft werden wird. Diese könnte spätestens dann lanciert werden, wenn die Anzahl und der Typ des NKF und die Einzelheiten über das System Bodluv feststehen.
Fazit: Das momentan beabsichtigte Vorgehen weist ein sehr hohes Risikopotenzial auf. Es geht um Alles oder Nichts. Das sollten wir Armeebefürworter unbedingt verhindern. Ich zähle auf Ihre Vernunft.
Kameradschaftliche Grüsse
Robert Wieser, Oberst i Gst a D
Die LUPO 24 ist Ende 2020 voll ausgebaut und steht zur Verfügung,auch wenn ich deren Aufgaben hinterfrage. Kann sein, dass in ein paar Jahren dafür neue Kampfjet’s benötigt werden. Wann und wieviele ist offen. Dazu benötigen wir sicher nicht 8 Miiliarden.
Als Präsident der Vereinigung Berner Division teile ich die Darlegungen von Robert Wieser in jeder Hinsicht und möchte mein Erstaunen über die risiko-vernachlässigende Haltung der SOG ausdrücken.
wir haben uns im Rahmen der Vernehmlassung unmissverständlich für die Beschaffung, jedoch gegen das beabsichtigte Verfahren eines referendumspflichtigen Planungsbeschlusses geäussert.
Mit besten Grüssen
Walter Annasohn, Oberst i Gst a D
Präsident Vereinigung Berner Division
Für welchen Zweck (Ausser Luftpolizei) benötigen wir neue Kampfjet’s ? Wenn die Schweiz angegriffen wird steht Europa im Krieg. Dann ist sowieso alles vorbei.
Auf meinen Frage vom 20. Januar 2019 erhielt noch von niemandem eine inhaltliche Antwort. Woran das wohl liegt ?