Herbstsession 2018: SOG verlangt Korrekturen!

Medienmitteilung  vom 6. September 2018

Das Programm der Eidg. Räte sieht in der vom 10. bis 28. September dauernden Herbstsession zwei Geschäfte vor, bei denen die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) seitens des National- und Ständerats entsprechende Korrekturen erwartet. Es handelt sich zum einen um die Armeebotschaft 2018 und zum andern um die Änderung der EU-Waffenrichtlinie.

Bezüglich Armeebotschaft 2018 verlangt die SOG zwei Korrekturen:
1. Bei der modularen Bekleidung und Ausrüstung muss im Rahmen des Beschaffungsumfangs für jeden Angehörigen ein ballistischer Körperschutz in der Kredithöhe von CHF 199 Mio. bereitgestellt werden. Der Entscheid des Ständerats in der letzten Session, den Kredit auf CHF 100 Mio. zu halbieren, ist entsprechend zu korrigieren. Jeder Wehrmann hat Anspruch auf vollständigen Schutz.
2. Die Ausserdienststellung von Festungsminenwerferanlagen ist zu sistieren. Statt ihrer ersatzlosen Streichung sind sie in tiefer Bereitschaft zu halten. Die im Verhältnis zu einer späteren Wiederbeschaffung geringen Unterhaltskosten rechtfertigen eine Sistierung.

Bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie sind aus Sicht der SOG die folgenden drei Punkte zu korrigieren:
1. Alle im Schiesssport verwendeten halbautomatischen Waffen, also auch das Stgw 57 und das Stgw 90, sind nicht der Kategorie der verbotenen Waffen zuzuordnen.
2. Die Nachregistrierungspflicht für die Besitzer einer Feuerwaffe ist zu streichen.
3. Desgleichen ist die Markierungspflicht für alle wesentlichen Waffenbestandteile zu streichen.

Die SOG appelliert an die staatsbürgerliche Verantwortung der National- und Ständeräte, die Traditionen und Werte des Schweizer Milizwesens zu verteidigen und die verlangten Korrekturen vorzunehmen.

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