Nur Sicherheit gewährleistet Freiheit – JA zum Nachrichtendienstgesetz (NDG)

Die Schweizerische Offiziersgesellschaft befürwortet das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und empfiehlt für die Abstimmung am 25. September 2016 ein überzeugtes JA zum NDG. Wir können nämlich unsere Freiheitsrechte nur dann ausüben, wenn auch unsere Sicherheit gewährleistet ist.

Der Nachrichtendienst des Bundes braucht, als wesentliches Instrument zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz, die der technischen Entwicklung sowie den aktuellen und künftigen Risiken und Gefahren (z.B. Dschihadismus, Terrorismus) angemessenen Kompetenzen. Die im Gesetz vorgesehene Konzentration auf das Wesentliche, die dreifache Kontrolle, die verstärkte Aufsicht und die beschränkten Mittel, schützen dabei unsere Freiheitsrechte. Das neue Gesetz ist ausgewogen und verhältnismässig.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Die komplexe Bedrohung und die kürzer werdenden Vorwarnzeiten erfordern zur Gefahrenabwehr durch Bund und Kantone frühzeitige Informationen zum Schutz von Bevölkerung und Wirtschaft der Schweiz.
  • Bei Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie bei Angriffen auf landeswichtige Infrastrukturen muss der Nachrichtendienst unter strengen Auflagen präventiv Informationen beschaffen können.
  • Der Nachrichtendienst kann mit dem neuen Gesetz in besonderen Fällen gezielte Abhörmassnahmen anordnen und Daten abfangen.
  • Strenge Kontrollen verhindern den Missbrauch: Denn jede Massnahme muss dreifach bewilligt werden: Ermächtigung des Bundesverwaltungsgerichts, Zustimmung des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, Auslösen durch den Chef des VBS. Die Tätigkeit in Bund und Kantonen wird vom Parlament (GPDel) und von einer unabhängigen Aufsichtsinstanz kontrolliert.
  • Die Bearbeitung von Personendaten ist eng geregelt. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, z. B. das Recht auf Datenauskunft, und die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips mit Ausnahmen sind gewährleistet.
  • Das neue NDG ist insgesamt ein kohärentes Gesetz, das verstreute Bestimmungen zusammenfasst, modernisiert und konkretisiert. Es bringt mehr Sicherheit für Bürger und Wirtschaft durch zeitgemässe Überwachungsmöglichkeiten und schützt gleichzeitig die Freiheit des Einzelnen mit einem strengen Genehmigungsverfahren und einer ausgebauten Aufsicht.

Die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) ist der Auffassung, dass das neue Nachrichtendienstgesetz das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt. Die SOG empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, aus Überzeugung dem Gesetz am 25. September 2016 zuzustimmen.

2 Gedanken zu „Nur Sicherheit gewährleistet Freiheit – JA zum Nachrichtendienstgesetz (NDG)

  1. woshihstrawpita

    Ich kann Ihrer Zusammenfassung zustimmen, auch wenn Einiges wirklichkeits- und praxisbedingt unvermeidlich kompliziert und schwierig interpretierbar ist. Fehler mit Rechtverletzungen als Folge werden bei bestem Willen kaum zu vermeiden sein, ganz einfach weil die Ausführung von Menschen übernommen werden muss. Aber das ist kein stichhaltiger Grund, das – nach meiner Beurteilung gründlich und sorgfältig ausgearbeite – Gesetz abzulehnen.
    Einige Argumente des Referendumskomitees sind so offensichtlich sachverhaltswidrig, dass man sich fragen muss, ob diese Leute die Gesetzesvorlage überhaupt gelesen haben.
    Weiteres dazu hier : https://woshihstrawpita.wordpress.com/2016/09/03/rc5g0j3-wssp8335-ch160925

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  2. Beda Düggelin

    Obwohl ich diesmal mit der SOG einer Meinung bin, frage ich mich, ob die SOG mit dieser Aufruf und das ganze Pro-Lager für das NDG genügend unternommen haben? Die Abstimmung könnte wider Erwarten mehr Gegenwind erhalten, als es uns lieb sein kann, obwohl die bisherigen Meinungsumfragen eigentlich beruhigend sind. Als Verfechter einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik möchte ich nicht schon wieder wie mit der WEA zum Verliererlager gehören!

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