Ende der 80er Jahre wurde die Kriegsdienstverweigerung entkriminalisiert. Das war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Schweizer Wehrpflichtmodells. Er führte dazu, dass am 17. Mai 1992 über 80 Prozent der Stimmberechtigten dem neuen Wortlaut zustimmten, der heute in Artikel 18 Absatz 1 der Bundesverfassung steht: «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.»
Beitrag von Br Denis Froidevaux, Präsident SOG, aus der ASMZ 10/2015
Das war die Geburtsstunde des Zivildienstes, der es Militärdienstverweigerern ermöglichte, ihrem Land zu dienen und nicht mehr als Kriminelle und Landesverräter behandelt zu werden. Unbestritten ein Fortschritt in Sachen Menschenrechte. Ein begründeter, vernünftiger und aus heutiger Sicht logischer Schritt.
Absicht versus Wirklichkeit
Aber wie so oft klaffen die ursprüngliche Absicht und die heute gelebte Realität weit auseinander – wir sind von der Ursprungsidee abgekommen. Dieses Auseinanderdriften nahm seinen Anfang mit der Abschaffung der Gewissensprüfung und der Einführung des «Tatbeweises», der vorsah, dass die Dauer des Zivildienstes eineinhalbmal die Dauer des Militärdienstes beträgt. Artikel 1 des Zivildienstgesetzes (Stand 01.01.2013) regelt den Zugang zum Zivildienst: «Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach diesem Gesetz.»
Es zeigt sich heute jedoch, dass der Begriff der Vereinbarkeit des Militärdienstes mit dem Gewissen eine leere Worthülse geworden ist und dass sich viele Dienstpflichtige hinter der Gewissensfrage verstecken, die gar keine Gewissensprobleme haben. Der Zivildienst wird heute quasi als soziale Errungenschaft angesehen, die von vielen in Anspruch genommen wird, die aus Bequemlichkeit oder verschiedenen anderen Gründen keinen Militärdienst leisten wollen. Problematisch dabei ist, dass der Anteil an Zivildienstleistenden stetig steigt, ohne dass sich jemand die grundlegende Frage stellt: Steht die Zunahme der Zivildienstleistenden immer noch im Zusammenhang mit den Absichten und der Ursprungsidee des Gesetzgebers?
2014 wurden 5757 Anträge zum Zivildienst gutgeheissen. 2004 waren es 1518 Anträge – knapp ein Drittel der heutigen Anzahl. Hat sich in den vergangenen zehn Jahren bei den jungen Schweizern die Einstellung so stark verändert? Können so viele junge Schweizer den Militärdienst mit dem Gewissen nicht mehr vereinbaren? Auch ohne detaillierte Studien wissen wir aus unzähligen Beispielen, die jedem bekannt sind, dass die Antwort auf diese Fragen «Nein» lautet. Es geht nicht darum, über die jungen Mitbürger, welche den Zivildienst aus anderen als Gewissensgründen wählen, ein Urteil zu fällen. Der Bürger versucht in jedem System, seine Möglichkeiten in der vollen Breite des Spektrums auszuloten – gerade in einer funktionierenden Demokratie.
Was ist ein Gewissenskonflikt?
Die kritische Frage geht an die Verantwortlichen für den Zivildienst in der Politik und in der Verwaltung und sie lautet: Wie wenden sie den Artikel 1 des Zivildienstgesetzes an? Oder mit anderen Worten: Ist es inzwischen zur Normalität geworden, dass Dienstpflichtige aus Bequemlichkeit, Eigeninteresse oder Frustration die Art und Weise, wie sie ihrer Dienstpflicht nachkommen, frei wählen können? Die Antwort darauf muss selbstverständlich «Nein» lauten. Die Dienstpflicht ist kein Gemischtwarenladen, in dem jeder einfach das ihm gerade passendste Produkt auswählen kann.
Die Verantwortlichen des Zivildienstes wären gut beraten, sich zu hinterfragen und einmal objektiv zu prüfen, wie sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und wie sie den Begriff des Gewissenskonfliktes interpretieren.
Zivildienst als Ersatzdienst
Der Zivildienst hat seine unwidersprochene Berechtigung im System der Dienstpflicht und die SOG stellt seine Existenz momentan nicht in Frage. Die SOG prangert aber das Abweichen des Zivildienstes von seinem ursprünglichen Zweck an: Immer weiter weg von einem Ersatz für den Militärdienst für diejenigen, die einen echten Gewissenskonflikt mit dem Militärdienst haben.
Die Dienstpflicht wurde geschaffen, um die Sicherheit für die Schweiz zu garantieren, die wir benötigen und brauchen, und nicht um das Sozialwesen oder die Landwirtschaft mit Dienstpflichtigen zu überfluten, um Berglandwirtschaft zu betreiben oder in Altersheimen ältere Mitmenschen zu unterstützen. Wenn das der gesellschaftliche und politische Wunsch wäre, bräuchte es eine umfassende und tiefgreifende Reform der verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen der Dienstpflicht und würde unweigerlich auch die Frage der Finanzierung und der Rolle und Aufgabe des Staates in diesem System mit sich ziehen.
Der Bundesrat muss in seinem «Laden» Zivildienst wieder Ordnung schaffen. Niemand hat ein Interesse daran, dass die Armee, wie momentan der Fall, personell ausblutet, weil sie die Bestände nicht in genügender Zahl stellen kann. Ausser allenfalls diejenigen, welche die Armee sowieso abschaffen wollen; und vielleicht ist das ja auch das versteckte Ziel hinter der Aufweichung in der Anwendung der gesetzlichen Grundlagen beim Zivildienst…
Ein eigenständiger Zivildienst wäre illegale Zwangsarbeit. Dass sich die vielen bürgerlichen Sicherheitspolitiker nicht deutlicher dagegenstellen und sich gar parlamentarische Arbeitsgruppen mit allgemeinen Dienstpflichten befassen zeigt, dass allzu vielen der Bezug zu den verfassungsmässig garantierten Grundwerten der Schweiz abhanden gekommen ist. Ich erwarte eine Parlamentsarbeit, die auf der Verfassung basiert und keine scheinheiligen sozialistisch-etatistische Experimente.
Sehr geehrter Herr Grossmann!
Mir ist nicht klar, was Sie mit „verfassungsmässig garantierten Grundwerten“ meinen.
Ich habe den Eindruck, dass Sie da ein paar Dinge vermischen, die ich als Sekretär der Studiengruppe Dienstpflichtsystem aufzuklären versuche:
1.) Es arbeitet keine parlamentarische Abeitsgruppe an der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems, sondern eine Studiengruppe von Experten. Die SOG ist Mitglied dieser Studiengruppe.
2.) Wenn die Studiengruppe auch die allgemeine Dienstpflicht prüft, dann tut sie das, weil ihr der Bundesrat explizit den Auftrag dazu gegeben hat. Sie will dabei aufzeigen, was eine allgemeine Dienstpflicht bedeuten würde (ob sie das Modell empfehlen wird, ist gegenwärtig durchaus offen; die SOG kann und soll sich hier einbringen). Die Frage der Zwangsarbeit (Art. 4 EMRK) ist eine, die dabei geprüft werden muss. Sie ist allerdings auch in Juristenkreisen umstritten.
3.) Das Parlament kann auch Vorschläge zur Revision der Verfassung machen. Infolgedessen ist auch die Studiengruppe der Auffassung, dass auch Modelle geprüft werden können, die eine Revision von Art. 59 und 61 BV erfordern würden. Das letzte Wort haben dann Volk und Stände.
4.) Nicht zur Disposition stehen übrigens Milizprinzip und Werpflicht. Das hat der Bundesrat bereits in den Rahmenbedingungen für die Studiengruppe festgelegt.
Freundliche Grüsse!
Ausblutung der Armee verhindern
Bereits mit der geplanten Reduktion des Armeebestandes auf 100‘000 AdA’s ist die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Armee in ausserordentlichen Lagen nur noch beschränkt gewährleistet. Selbst dieser Minimalbestand ist nun zunehmend bedroht. Denn seit Dienstpflichtige jederzeit und ohne Gewissensprüfung zum Zivildienst wechseln können, ist die Zahl der Zivildienstleistenden sprunghaft auf ca. 6000 pro Jahr angestiegen. Obwohl das Schweizer Volk 2013 die allgemeine Wehrpflicht mit 73 % bestätigt hat, fordert der den Armeeabschaffern nahestehende Interessenverband Civiva nun gar noch die Aufhebung des Tatbeweisfaktors von 1,5. Diese Forderung ist ein Schlag in‘s Gesichts eines jeden AdA’s, der im Ernstfall mit dem Verlust seines Lebens rechnen muss. Dass Zivis neuerdings als Hilfslehrer an Schulen sogar unseren Jüngsten Defätismus und Drückebergertum dozieren dürfen, ist ein weiterer unverzeihlicher Affront!
Angesichts der sich massiv verschlechternden Sicherheitslage in und um Europa, muss dieser gefährlichen Entwicklung rasch Einhalt geboten werden. Es ist deshalb zu hoffen, dass das neugewählte Parlament den militärischen Sicherheitsbedürfnissen unseres Landes und seiner Bevölkerung wieder die nötige Beachtung schenkt, die mahnenden Worte des Armeechefs über Bestandessorgen und Wehrgerechtigkeit respektiert, begangene Fehler korrigiert und die Zulassungskriterien zum Zivildienst wieder massiv verschärft.
Willy Gerber, Untermäderstr. 20, 9436 Balgach