Die Wehrfplicht überarbeiten ? Ja, aber…

Br Denis Froidevaux

Br Denis Froidevaux

Im Nachgang der denkwürdigen Ohrfeige, die das Stimmvolk der die GSoA-Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht gegeben hat (73 Prozent der Bevölkerung und alle Kantone lehnten die Vorlage ab), hat der Bundesrat eine Studiengruppe eingesetzt, um Vorschläge für eine Modernisierung der Wehrpflicht zu prüfen und vorzuschlagen. Die SOG wurde in diese Studiengruppe eingeladen und unterstützt im Grundsatz die Idee einer solchen. Aber sie unterstützt dies nur, solange mit «Modernisierung» nicht «Neuausrichtung» gemeint wird.
Beitrag aus der ASMZ 03/2015 von Br Denis Froidevaux, Präsident SOG

Modernisierung der Wehrpflicht bedeutet in erster Linie, der Wehrpflicht wieder ihren ursprünglichen Sinn zu geben. Der Zweck dieser Wehrpflicht war, ist und muss auch künftig auf die auf die Sicherheit ausgerichtet sein und – wenn überhaupt – erst zweitrangig einer allgemeiner gestalteten Bürgerpflicht oder einem Integrationsgedanken dienen. Doch es gibt nur zwei sicherheitspolitische Instrumente, welche die Bürger verpflichten, für den Staat und die Bevölkerung Sicherheit zu schaffen: die Armee (Wehrpflicht) und der Zivilschutz (Schutzdienstpflicht). Der Rest – so lobenswert der Zivildienst ist – hat mit diesem ursprünglich beabsichtigten Zweck der Sicherheit nichts zu tun. Das Gesundheitssystem, die Bergbauern oder die Grundschulen unter dem Deckmantel der (Zivil)Dienstpflicht zu unterstützen, ist ein grundlegender Fehler. Dieses System der Dienstleistung ist von seiner ursprünglichen – und rechtmässigen – Flugbahn völlig abgewichen. Der Zivildienst ist heute zu einem Ausweg verkommen, um die Organisation, Ziele, Anforderungen und Entbehrungen des Militärdiensts auf bequeme Weise zu vermeiden. Hier gilt es mit der Modernisierung der Wehrpflicht eine Kurskorrektur herbeizuführen.

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